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Das OLG Brandenburg hat ein Urteil des Landgerichts Cottbus, das über Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall entschied, teilweise abgeändert und die Beklagte zu weiteren Zahlungen sowie zur Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden verurteilt. Gegenstand der Berufung war die Kausalität von Verletzungen und die Berücksichtigung von Vorschäden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, insbesondere ob eine Dauereinschränkung auf eine unfallunabhängige Vorschädigung zurückzuführen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |