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Der BGH hat die Abweisung einer Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Leasingfahrzeug aufgehoben, die darauf gestützt war, dass der Leasingnehmer zur Rückgewähr des Eigentums und Besitzes an dem Fahrzeug nicht mehr in der Lage sei, nachdem die Leasinggeberin es in Besitz genommen und an einen Dritten veräußert hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |