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Wird ein angefordertes ärztliches Gutachten zur Klärung der Fahreignung bei Zweifeln aufgrund von Diabetes, Polyneuropathie und einem Schlaganfall nicht beigebracht, kann die Fahrerlaubnisbehörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |