Das Verkehrslexikon

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Fahreignung - Erteilung, Wiedererteilung - Verlängerung der Fahrerlaubnis

Fahreignung als Voraussetzung für die Erteilung bzw. Wiedererteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis




Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines

Beweislast der Behörde / Mitwirkungspflicht des Betroffenen

Führungszeugnis

EU-Richtlinie 91/439/EWG zu Alkohol und Drogen

Alkohol

Drogen

Fehlende Fahrpraxis<

Krankheiten

MPU

Praktische Fahrprobe

Sehvermögen

Straftaten

Substitution

Verfahrensrechtliches




Einleitung:


Fahreignung ist die umfassende Fähigkeit, aktiv als Führer von Fahrzeugen am öffentlichem Straßenverkehr teilzunehmen.

Systematisch umfasst die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erforderliche Fahreignung zahlreiche Komponenten:

körperlicher Art (Beispiele: Reaktionsvermögen, Sehvermögen)
charakterlicher Art (keine aggressiven Neigungen, keine relevanten Vorstrafen oder verkehrsrelevante Eintragungen, Einhaltung der Verkehrsregeln, Resistenz gegen suchtauslösende Substanzen - Alkohol, Drogen),
medizinischer Art (Abwesenheit von Krankheiten bzw. den Anforderungen des Verkehrs genügende medikamentöse Einstellung),


Zwar trifft den Betroffenen, der eine Fahrerlaubnis erwerben oder bei gegebenen Eignungszweifeln sich gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis wehren will, eine Mitwirkungspflicht, jedoch liegt die Beweislast für ganz oder teilweise fehlende Fahreignung bei der Führerscheinbehörde, die die für eine rechtmäßige Entscheidung maßgeblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln hat.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahreignungs-Bewertungssystem

Stichwörter zum Thema MPU

Krankheiten und Fahrerlaubnis

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Wiedererlangung der Fahreignung

Kontrolliertes Trinken

Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren

Die Bindungswirkung des Strafurteils bzw. der Entscheidung im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde bei der Beurteilung der Fahreignung und bei Probezeitmaßnahmen

Die MPU - Fahreignungsgutachten

Himmelreich DAR 2005, 131:

Zur Zulässigkeit der Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens auch schon vor Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

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Allgemeines:


BVerwG v. 31.07.1985:

Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides

VGH München v. 30.11.1998:

Rückwirkende Ausräumung von Eignungszweifeln (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides) ist noch in der Berufungsinstanz zulässig

VG Neustadt v. 16.03.2005:

Zur Pflicht der FE-Behörde, der Teilnahme an einem Kurs gem. § 70 FeV zuzustimmen und die Führerscheinakte dazu bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides herauszugeben

OVG Lüneburg v. 08.03.2006:

Mit einem fachärztlichen Gutachten, das nicht in Absprache mit der Führerscheinbehörde und ohne die Führerscheinakte sowie ohne Fragestellung der Führerscheinbehörde erstellt wurde, können Eignungszweifel in der Regel nicht behoben werden.

OVG Koblenz v. 19.07.2006:

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids, der dem Verwaltungsakt erst die für den Prozess entscheidende Gestalt gibt, sein

OVG Bautzen v. 26.10.2009:

Steht die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers vor Erlass des Widerspruchsbescheides im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren wegen Metamphetaminkonsums nicht mehr fest, sondern bestehen nach erfolgreicher Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm nur noch Zweifel an der Fahreignung, muss die Behörde dem Betroffenen Gelegenheit geben, durch ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten die Wiederherstellung seiner Fahreignung nachzuweisen. Sollen Zweifel mit einem früheren Drogenkonsum begründet werden, ist zusätzlich zu beachten, dass nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum als Grundlage für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens herangezogen werden kann. Der festgestellte Betäubungsmittelmissbrauch muss vielmehr nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten noch geeignet sein, die Kraftfahreignung in Zweifel zu ziehen.

OVG Münster v. 11.04.2017:

Resultieren Fahreignungszweifel aus Sachverhalten, die in das Verkehrszentralregister einzutragen waren bzw. in das Fahreignungsregister aufzunehmen sind, beantwortet sich die Frage, wie lange der jeweilige Sachverhalt die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens rechtfertigen kann, grundsätzlich nach den für diese Register geltenden Tilgungs- und Verwertungsvorschriften. Wenn hingegen die Zweifel an der Fahreignung aus einem nicht eintragungsfähigen Sachverhalt herrühren, ist in Ermangelung eines speziellen gesetzlichen Maßstabs einzelfallbezogen zu prüfen, ob der Sachverhalt nach Art und Ausmaß bzw. nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer noch einen Klärungsbedarf hervorruft. Diese einzelfallbezogene Betrachtungsweise dürfte auch dann geboten sein, wenn die Fahreignungszweifel aus Straftaten resultieren, die nur eine Eintragung in das Bundeszentralregister, nicht aber in das Verkehrszentralregister bzw. in das Fahreignungsregister nach sich gezogen haben.

OVG Magdeburg v. 25.06.2021:
  1.  Als Tatsachen, die im Sinne des § 22 Abs 2 S 5 FeV Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers begründen, kommen nicht nur Sachverhalte in Betracht, die in einem strafgerichtlichen Verfahren festgestellt worden sind und zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt haben.

  2.  Die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 S 1 Nr 2 Buchst c FeV ist auch dann nicht unangemessen, wenn der Betroffene vorträgt, er habe mit dem Fahrrad nur eine sehr kurze Strecke bei nur geringem Verkehrsaufkommen zurückgelegt (wie OVG RP, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn 29).

  3.  Die strafgerichtliche Rechtsprechung zum Absehen von der Regelvermutung des § 69 Abs 2 StGB kann nicht auf die Fälle des § 13 S 1 Nr 2 Buchst c FeV übertragen werden.

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Beweislast der Behörde / Mitwirkungspflicht des Betroffenen:


Mitwirkungspflicht des Betroffenen an der Beseitigung von Fahreignungszweifeln

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Führungszeugnis:


OVG Bautzen v. 24.05.2016:
Legt ein Fahrerlaubnisinhaber, der die Verlängerung seiner befristeten Fahrerlaubnis beantragt, nicht fristgemäß entsprechend der seit 01.05.2014 geltenden Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 5 FeV ein amtliches Führungszeugnis vor, ist die Verlängerung zu versagen. Ein später vorgelegtes Führungszeugnis führt nicht zu einem Anspruch auf „nahtlose“ Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis.

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EU-Richtlinie 91/439/EWG zu Alkohol und Drogen:


2. EU-FS-Richtlinie zur Alkoholproblematik

2. EU-FS-Richtlinie zur Drogenproblematik

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Alkohol:


Stichwörter zum Thema Alkohol

Alkohol und Fahrerlaubnisentzug und -erteilung im Verwaltungsverfahren

Fahreignung - Kriterien bezüglich Fahrerlaubnis und Alkohol

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Drogen:


Stichwörter zum Thema Drogen

Stichwörter zum Thema Cannabis

Probleme des Drogenkonsums und des Wirkstoffnachweises

Drogen im Fahrerlaubnisrecht

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Wiedererlangung der Fahreignung

Drogenabstinenz und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

OVG Münster v. 22.12.2014:
Für die Annahme, der Wiedererlangung der Kraftfahreignung bedarf es (neben einer hier festgestellten dreimonatigen Drogenabstinenz) zusätzlich des Nachweises, dass bezogen auf die Einnahme illegaler Drogen auf der Grundlage einer tragfähigen Motivation eine hinreichend stabile Verhaltensänderung eingetreten ist und daher für die Folgezeit eine günstige Prognose getroffen werden kann. Dieser Nachweis kann grundsätzlich - und so auch hier - nur auf der Grundlage einer medizinisch- psychologischen Begutachtung erbracht werden.

VG Bremen v. 15.06.2016:
Die Voraussetzungen für eine positive Prognose der Fahreignung eines von multiplen Substanzen (v.a. Heroin und Kokain) Abhängigen liegen auch dann nicht mehr vor, wenn er Cannabis konsumiert hat.

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Fehlende Fahrpraxis:


VG Stuttgart v. 01.03.2017:
Das Wissen und die Fähigkeit zum sicheren, verkehrsordnungsgemäßen und umweltbewussten Führen eines KFZ unterliegt einer gewissen Relativierung durch die Zeit. - Fahrpraxis mit einem Mofa oder beim Rangieren auf einem privaten Grundstück ist nicht geeignet, Fahrpraxis im öffentlichen Straßenverkehr zu substituieren.

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Krankheiten:


Krankheiten und Fahrerlaubnis

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MPU:


Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

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Praktische Fahrprobe:


Fahrschule / Fahrlehrer / Fahrschüler

Die praktische Fahrprobe

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Sehvermögen:


Sehvermögen und Fahrerlaubnis

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Straftaten:


MPU-Anordnung wegen vorangegangener Straftaten

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Substitution:


Substitutionsbehandlung

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Verfahrensrechtliches:


Stichwörter zum Thema Verkehrsverwaltungsrecht

OVG Berlin-Brandenburg v. 17.04.2015:
Ernstliche Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO können sich auch aus Umständen ergeben, die das Verwaltungsgericht nicht kannte und deshalb nicht berücksichtigen konnte. Dies gilt zumindest dann, wenn das fristgerechte Zulassungsvorbringen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO durch die nachträgliche Einführung weiterer Tatsachen lediglich vertieft wird.

VG Neustadt v. 14.09.2015:
Anonymen Hinweisen Dritter kommt allgemein noch kein eigener Erkenntniswert zu, der Ermittlungsmaßnahmen, wie sie § 11 Abs 2 FeV vorsieht, begründet, weil aus dem sie kennzeichnenden Charakter der Unverbindlichkeit für den Anzeigenden - die Behauptungen können auf bloßer Böswilligkeit beruhen und für den Anzeiger folgenlos aufgestellt werden - bereits kein genügender Anfangsverdacht erwächst. - Liegen keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz festgestellter Eignungsbedenken eines Fahrerlaubnisinhabers von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht für die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des § 11 Abs 2 S 1 FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen.

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