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Der Vertrag über die Reinigung eines Fahrzeugs in einer Waschanlage ist ein Werkvertrag, aus dem sich als Nebenpflicht die Schutzpflicht des Anlagenbetreibers ergibt, das Fahrzeug des Kunden vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren. Der Betreiber einer Waschanlage hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge seiner Kunden nicht beschädigt werden. Die Verneinung einer schuldhaften Pflichtverletzung des Betreibers bei Beschädigung eines serienmäßigen Fahrzeugteils ist rechtsfehlerhaft. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |