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Ein landgerichtliches Urteil, das die Klage wegen unzureichender Darlegung der Reparatur von Vorschäden abweist, ohne den Kläger vorab hinreichend hierauf hinzuweisen und ihm einen Schriftsatznachlass zu gewähren, beruht auf einem wesentlichen Verfahrensfehler. Das Landgericht hat dabei die Substantiierungsanforderungen verfahrensfehlerhaft überspannt und den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |