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Ein Bußgeldurteil wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz ist aufzuheben, wenn es keine ausreichenden Feststellungen zum Anwendungsbereich der zugrundeliegenden EU-Verordnungen (z.B. Fahrzeug- und Streckeninformationen) sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bei einer hohen Geldbuße enthält. Für die Feststellung der Unternehmereigenschaft bei einer GmbH & Co. KG sind konkrete Feststellungen zur Rolle des Betroffenen als vertretungsberechtigtes Organ oder beauftragte Person mit eigener Verantwortung erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |