|
Ein Urteil in einem Bußgeldverfahren beruht zum Nachteil des Betroffenen auf einem Rechtsfehler, wenn das Tatgericht rechtsfehlerhaft von der Verhängung eines Fahrverbotes absieht und stattdessen auf eine erhöhte Geldbuße erkennt, ohne dies ausreichend auf Tatsachen gestützt zu begründen. Zudem tragen die tatsächlichen Feststellungen den Schuldspruch einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht, wenn eine wirksame Verweisung auf Beweismittel wie Lichtbilder oder Videoaufzeichnungen im Urteil fehlt und keine aus sich heraus verständliche Beschreibung und Würdigung des Geschehens erfolgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |