OLG Jena v. 23.05.2006:
Ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO kann die Anordnung eines Fahrverbots gem. § 25 Abs. 1 StVG wegen beharrlicher Pflichtverletzung rechtfertigen.
OLG Bamberg v. 23.11.2012:
Zwar kann auch eine wiederholte verbotswidrige Benutzungen eines Mobil- oder Autotelefons im Einzelfall die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtenverletzung rechtfertigen, jedoch darf auch hierbei das Zeitmoment nicht aus den Augen verloren werden (Festhaltung u.a. an OLG Bamberg NJW 2007, 3655 f. = NZV 2008, 48 f. = zfs 2007, 707 f. = VRR 2008, 36 f.).
OLG Hamm v. 24.10.2013:
Die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist geeignet, die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen.
OLG Düsseldorf v. 11.04.2014:
Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons ist im Einzelfall geeignet, die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen. Zwar kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Verhängung eines - durch die Bußgeldkatalogverordnung nicht indizierten - Fahrverbotes regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Geldbuße allein als Sanktion nicht mehr ausreichend erscheint, wovon bei eher geringfügigen Verstößen nicht ohne weiteres auszugehen ist, jedoch kann die Überzeugung des Tatrichters dazu führen, ein Fahrverbot für angemessen zu halten. Die abweichende Rechtsprechung des damaligen Einzelrichters, dass auch die wiederholte unbefugte Benutzung eines Mobiltelefons die Verhängung eines Fahrverbotes nicht rechtfertige (Beschl. v. 14. Dezember 2006, Az. IV-2 Ss (OWi) 184/06 - (OWi) 83/06 II), hält der Senat nicht aufrecht.
OLG Brandenburg v. 15.07.2024:
Zur Kompensation eines Fahrverbots durch erhöhte Geldbuße bei langer Verfahrensdauer; Zweijahresfrist der Erziehungsfunktion
KG v. 14.08.2019:
Zum Nachweis der Mobiltelefonnutzung im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 1a StVO
OLG Bamberg v. 12.02.2018:
Zur Unzulässigkeit des Absehens vom Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund örtlicher Verhältnisse
BayObLG v. 10.05.2021:
Zur Frage des Absehens von einem Fahrverbot bei beharrlichem Pflichtenverstoß trotz bereits verbüßten Fahrverbots
Landgericht Köln v. 27.10.2022:
Zur Befristung einer Fahrersperre für Busfahrer wegen Handynutzung im Linienverkehr durch marktbeherrschendes Unternehmen.
OLG Hamm v. 26.09.2019:
Zum "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs auf einem Mobiltelefon als ordnungswidrige Nutzung i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO
OLG Köln v. 02.12.2016:
Verbotene Mobiltelefonnutzung im Straßenverkehr: Halten und Blick auf Display
OLG Hamm v. 10.08.2020:
Zur Einordnung eines wissenschaftlichen Taschenrechners als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO
OLG Hamm v. 10.11.2015:
Zur Widerlegung der Regelvermutung der Fahrungeeignetheit bei Wiederholungstätern und der Notwendigkeit eines MPU-Gutachtens
OLG Hamm v. 08.10.2015:
Zur Parallelvollstreckung von Fahrverboten bei sogenannten Mischfällen mit unterschiedlichen Vollstreckungsaufschüben
OLG Hamm v. 17.09.2015:
Beharrliche Pflichtverletzung bei fünf Verkehrsverstößen (Handy, Geschwindigkeit) innerhalb von drei Jahren
OLG Köln v. 11.07.2007:
Keine Anrechnung von Haftzeiten eines Freigängers auf die Fahrverbotsfrist nach § 44 Abs. 4 S. 2 StGB
OLG Hamm v. 19.10.2006:
Zur Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr (§ 23 Abs. 1a StVO): Wegdrücken eines Anrufs
OLG Düsseldorf v. 05.10.2006:
Bloßes Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons ist keine verbotene Benutzung nach § 23 Abs. 1a StVO
OLG Hamm v. 09.05.2006:
Zur Beharrlichkeit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen: Zeitpunkt der Rechtskraft vorausgegangener Bußgeldbescheide für Fahrverbot