Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Dortmund v. 27.03.2025: Zum Absehen von einem Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß wegen drohender beruflicher und wirtschaftlicher Einbußen




Das Amtsgericht Dortmund (Urteil vom 27.03.2025 - 729 OWi-268 Js 298/25-30/25) hat entschieden:

   Bei drohenden Schwierigkeiten im Hauptberuf durch unbezahlte Freistellung und drohenden erheblichen wirtschaftlichen Einbußen im Nebengewerbe kann bei einem nicht vorbelasteten Täter eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, der den Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkt hat, unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße von einer Fahrverbotsanordnung abgesehen werden.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Absehen vom Fahrverbot
und
Der qualifizierte Rotlichtverstoß


Gründe:


Bei drohenden Schwierigkeiten im Hauptberuf durch unbezahlte Freistellung und drohenden erheblichen wirtschaftlichen Einbußen im Nebengewerbe kann bei einem nicht vorbelasteten Täter eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, der den Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkt hat, unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße von einer Fahrverbotsanordnung abgesehen werden.

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