Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Dortmund v. 04.03.2025: Umfang der erweiterten Akteneinsicht bei Messverfahren und Rohmessdaten




Das Amtsgericht Dortmund (Urteil vom 04.03.2025 - 729 OWi 6/25) hat entschieden:

   Die Verteidigung hat ein Recht auf erweiterte Akteneinsicht, die Unterlagen und Daten betrifft, die bei der Behörde vorhanden sind und zur Erhöhung der Effektivität der Verteidigung dienen können, insbesondere bei der Überprüfung von Messverfahren. Dies umfasst die Falldatei inklusive Rohmessdaten, Token, Passwort und digitale Falldaten der gesamten Messreihe des Tattages. Nicht existente Unterlagen können jedoch nicht Gegenstand der erweiterten Akteneinsicht sein.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Umfang der Akteneinsicht bei den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen
und
Akteneinsicht und Geschwindigkeitsverstöße


Gründe:


1. Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens heraus hat die Verteidigung anerkanntermaßen ein Recht auf sogenannte erweiterte Akteneinsicht. Diese erweiterte Akteneinsicht betrifft Unterlagen und Daten, die bei der Behörde vorhanden sind und von denen sich die Verteidigung erhofft bzw. erhoffen kann, die Effektivität der Verteidigung erhöhen zu können und die insbesondere bei Überprüfung von Messverfahren auch einem Sachverständigen auf dessen An-forderung hin zur Verfügung gestellt werden würden. Dies gilt für die Falldatei inklusive der Rohmessdaten, für den hierfür notwendigen Token, das Passwort und schließlich auch für die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe des Tattages

2. Was aber nicht existent ist, kann auch nicht Gegenstand der sogenannten er-weiter-ten Akteneinsicht sein.

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