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Die Grundsätze des Werkstattrisikos sind auf die Kosten eines Kfz-Sachverständigen übertragbar. Beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen ohne eigenes Verschulden, sind die anfallenden Kosten, einschließlich eines "Zuschlags Schutzmaßnahme Corona", vollumfänglich ersatzfähig, auch wenn sie unangemessen erscheinen, sofern der Geschädigte die Höhe der Kosten nicht beeinflussen konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |