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Ein Urteil beruht auf einem Rechtsfehler, wenn das Gericht einen in der Hauptverhandlung gestellten unbedingten Beweisantrag nicht in der Hauptverhandlung, sondern erst in den Urteilsgründen beschieden hat. Die Bescheidung eines Beweisantrags soll den Antragsteller vom Standpunkt des Gerichts unterrichten und ihm Gelegenheit geben, sich auf die dadurch entstandene Prozesslage einzustellen. Ein Beruhen des Urteils auf diesem Rechtsfehler ist nur ausgeschlossen, wenn ausnahmsweise feststeht, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch nicht berührt wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |