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Ein tatrichterliches Urteil muss erkennen lassen, auf welche Tatsachen das Gericht seine Überzeugung gestützt hat, wie sich der Betroffene eingelassen hat und ob das Gericht dieser Einlassung folgt oder sie widerlegt ansieht. Eine lediglich pauschale Angabe zu Voreintragungen im FAER genügt nicht zur Prüfung der Rechtfertigung einer Bußgelderhöhung. Zudem sind Angaben zum konkret angewandten Messverfahren und zum zugrunde gelegten Toleranzwert erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |