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Hat sich der Betroffene zur Sache eingelassen, so bedarf es in aller Regel einer geschlossenen und zusammenhängenden Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge seiner Einlassung, damit das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewandt hat. Dies gilt insbesondere, wenn ein Fahrverbot verhängt worden ist. Bei Geldbußen von jedenfalls mehr als 250 Euro sind in der Regel nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |