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Die Rechtsbeschwerde überspannt die an eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu stellenden Anforderungen, indem sie anlasslos "Feststellungen hinsichtlich der Durchführung der nach der Bedienungsanleitung vor der Inbetriebnahme erforderlichen Tests" verlangt. Bei standardisierten Messverfahren muss im Regelfall im Urteil lediglich das Messverfahren und ggf. der Toleranzabzug mitgeteilt werden; die Umstände, welche die Standardisierung tatsächlich tragen (sog. "Prämissen" oder "materiellrechtlichen Voraussetzungen"), müssen hingegen nicht regelmäßig mitgeteilt werden, sofern sich keine Hinweise auf eine bedienungsanleitungswidrige Verwendung ergeben haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |