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Es ist verfehlt, den Registerauszug in faksimilierter Form im Urteil wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren; ein durchgreifender Rechtsfehler liegt jedoch nicht vor, wenn der wesentliche Registerinhalt bei der Rechtsfolgenbemessung rekapituliert wird. Eine Erhöhung der Regelgeldbuße ist auch bei irrtümlich zu niedrig angenommener Regelgeldbuße innerhalb des Ermessens des Tatrichters, insbesondere wenn gegen den Betroffenen bereits einschlägige Fahrverbote verhängt werden mussten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |