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Das Tatbestandsmerkmal des Unfalls im Straßenverkehr im Sinn des § 142 StGB umfasst keine Konstellation, in der eine nicht mit der Fahrzeugsteuerung befasste Person beim bloßen Aufenthalt in einem gesicherten, nicht in Bewegung befindlichen und nicht im "verkehrsanschließendem Betrieb" befindlichen Kraftfahrzeug, ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verkehrsvorgang und aus einem nicht im Straßenverkehr liegenden Grund, einen Schaden an einem anderen Kraftfahrzeug verursacht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |