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Die Beschlüsse, die eine Durchsuchung zur Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Bestimmung der Tagessatzhöhe anordneten, verletzen das Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes, wenn mildere Mittel zur Beschaffung der Informationen zur Verfügung gestanden hätten, wie etwa Anfragen bei der Besoldungsstelle bei bekanntem Beamtenstatus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |