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Die fehlende Speicherung von Hilfsgrößen oder Rohmessdaten nimmt dem Messverfahren Poliscan FM 1 nicht dessen Standardisierung, sodass der Messwert verwertbar bleibt. Ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens kann abgelehnt werden, wenn die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist und sich dem Gericht nicht aufdrängt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |