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Der Angeschuldigte überholte einen Radfahrer ohne ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand, so dass es zur Kollision kam und der Radfahrer schwere Verletzungen erlitt. Obwohl der Unfall bemerkt wurde, entfernte sich der Angeschuldigte vom Unfallort, ohne Feststellungen zu ermöglichen. Ein Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis war abzulehnen, da er erst sechs Monate nach dem Unfallereignis gestellt wurde, keine weiteren verkehrsrechtsrelevanten Vorkommnisse bekannt sind und der Angeklagte Berufskraftfahrer ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |