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Für die Beurteilung der Wahrnehmbarkeit einer Kollision im Rahmen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB) kann ein unfallanalytisches Gutachten die kinästhetische Wahrnehmbarkeit für einen sensorisch nicht eingeschränkten und aufmerksamen Fahrer zweifelsfrei feststellen, selbst wenn visuelle oder akustische Wahrnehmbarkeit nicht nachweisbar sind. Dies ist bei der Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |