|
Ein landgerichtliches Urteil beruht auf einem wesentlichen Verfahrensfehler, wenn das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt verfahrensfehlerhaft nicht hinreichend aufklärt, indem es die Substantiierungsanforderungen an den Vortrag des Klägers zur Beseitigung von Vorschäden überspannt und zudem den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |