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Fährt ein Pedelec-Fahrer ohne Beachtung des vorfahrtsberechtigten Verkehrs von einem Radweg auf die Fahrbahn und kollidiert dort mit einem Pkw, so haftet er für die entstandenen Schäden des Pkw-Fahrers, wenn der Unfall für diesen unvermeidbar war und ihm keine Betriebsgefahr angerechnet wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |