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Bei einer Messung eines Rotlichtverstoßes mit einem geeichten und PTB-zugelassenen Gerät handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. An der Richtigkeit einer solchen Messung bestehen keine Zweifel, wenn das Gerät intakt war, die Messung fehlerfrei durchgeführt wurde und der Auswertungsbeamte geschult war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |