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Eine Verweisung auf eine freie Fachwerkstatt ist aufgrund einer erheblichen Entfernung zwischen Wohnort und Werkstatt (hier: fast 38 km) nicht bindend. In diesem Fall kann der Geschädigte seinen Schaden auf der Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt abrechnen, wenn die Gegenseite die Höhe dieser Sätze nicht bestreitet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |