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Das OLG Hamm hat die Berufung des Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen, welches den Beklagten zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe eines Gebrauchtwagens verurteilt hatte, nachdem der Kläger den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung über die Laufleistung und den Importstatus des Fahrzeugs angefochten hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |