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Ein Leasingnehmer, der fahrzeugbezogene Schadensersatzansprüche im eigenen Namen geltend macht, hat bei einem Totalschaden den Restwertmarkt im Internet und dort angegebene Kaufangebote zu berücksichtigen. Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot liegt vor, wenn das Fahrzeug zu einem niedrigeren Restwert veräußert wird, obwohl höhere Angebote der gegnerischen Versicherung vorlagen und die Leasinggesellschaft als professionelles Unternehmen im An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen tätig ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |