|
1. Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten erfordert, dass der Betroffene dort tatsächlich wohnhaft ist, ohne dass der melderechtliche Status ausschlaggebend ist. 2. Eine Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz setzt voraus, dass der Betroffene entweder den Anschein gesetzt hat, dort tatsächlich aufhältlich zu sein oder sich tatsächlich dort aufgehalten hat. 3. Die Heilung eines Zustellungsmangels setzt den Zugang bei einem tatsächlich Empfangsberechtigten voraus und erfordert wenigstens den Zugang einer Kopie oder eines Scans; andere Formen der Übermittlung führen grundsätzlich nicht zur Heilung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |