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Die Entscheidung befasst sich mit der Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahnauffahrt, bei dem die Kausalität zwischen einem vorausgegangenen Fahrstreifenwechsel und einem anschließenden Abbremsen des Vordermanns sowie die Einhaltung des Sicherheitsabstands durch den Auffahrenden streitig sind. Gegenstand der Prüfung ist insbesondere, ob der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel stand und ob der Auffahrende den gebotenen Sicherheitsabstand einhielt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |