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Der Datenschutz der in den übrigen Fällen einer Geschwindigkeitsmessreihe Betroffenen geht dem Recht des vorliegend Betroffenen auf ein faires Verfahren vor. Die Zurverfügungstellung der gesamten Messreihe ohne konkrete Anhaltpunkte für ein Überprüfungserfordernis stellt einen unzulässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |