|
Der Betroffene hat ein Recht auf Einsicht in die digitalen Falldateien inklusive Rohmessdaten der kompletten Messreihe vom Tattag, auch wenn diese nicht bei den Akten sind. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gebot des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit, insbesondere wenn eine Rechtsbeschwerde gegen ein künftiges Urteil nicht eröffnet ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |