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Der Leasingnehmer ist aufgrund einer Ermächtigung in den Leasingbedingungen, fahrzeugbezogene Ansprüche aus einem Schadensfall gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen und auf eigene Kosten zu Gunsten des Leasinggebers geltend zu machen, aktivlegitimiert, Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall im eigenen Namen zu verfolgen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |