|
Wird ein Gebrauchtfahrzeug als 'Werkswagen' verkauft, obwohl es zuvor gewerblich als Mietwagen genutzt wurde, liegt ein Sachmangel vor, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn der Begriff 'Werkswagen' objektiv im Sinne eines vom Hersteller zugelassenen und von einem Werksmitarbeiter gefahrenen Fahrzeugs verstanden wird und eine Aufklärung über die tatsächliche Vornutzung als Mietwagen unterblieb. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |