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Das Gericht sprach dem Kläger nach einem Verkehrsunfall mit schwerer Oberschenkelfraktur und psychischen Folgen ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € sowie materiellen Schadensersatz für Verdienstausfall in Höhe von 107.709,80 € zu. Zudem wurde die Verpflichtung der Beklagten festgestellt, 25 % des Verdienstausfallschadens des Klägers ab November 2016 bis zum 23. November 2036 zu ersetzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |