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Ein Auffahrunfall im Stop-and-Go-Verkehr, der auf einen Sorgfaltspflichtverstoß des Auffahrenden zurückzuführen ist, führt zur 100%igen Haftung des Auffahrenden, wobei die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeugs zurücktritt. Zu den erstattungsfähigen Unfallschäden gehören auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens, deren Angemessenheit sich an den Sätzen der BVSK-Honorarbefragung orientieren kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |