Das Verkehrslexikon

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OLG Nürnberg v. 02.05.2019: Zur groben Fahrlässigkeit bei Ablenkung durch Infotainmentsystem und Verlust der Haftungsfreistellung im Mietvertrag




Das OLG Nürnberg (Urteil vom 02.05.2019 - 13 U 1296/17) hat entschieden:

   Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlustes der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietvertrags. Das Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten reduziert den in einem entsprechenden Verhalten liegenden Schuldvorwurf zumindest bei derartig hohen Geschwindigkeiten nicht.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Haftung des Mieters für Unfallschäden am Mietwagen und Haftungsfreistellung
und
Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit


Gründe:


Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlustes der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietvertrags.

Das Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten reduziert den in einem entsprechenden Verhalten liegenden Schuldvorwurf zumindest bei derartig hohen Geschwindigkeiten nicht.

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RechtsgebieteBGB, VVGVorschriftenBGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 823 Abs. 1; VVG § 81 Abs. 2

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