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Konstruktionsbedingte Verwerfungen der Außenhaut eines fabrikneuen Wohnmobils in Sandwich-Bauweise stellen keinen Sachmangel dar, wenn sie der bei Wohnmobilen der Mittelklasse üblichen Fertigungstechnik entsprechen und damit auch bei Neufahrzeugen dem Stand der Technik genügen. Eine Abweichung von der üblichen Beschaffenheit liegt nicht vor, wenn ein mechanischer statt eines elektrischen Fahrradträgers verbaut ist, sofern kein elektrischer Fahrradträger ausdrücklich vereinbart wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |