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Die Anmietung eines Ersatzwagens ist nicht erforderlich, wenn die geschätzte Reparaturdauer nur wenige Tage beträgt und dem Geschädigten die Nutzung eines Taxis für anstehende Fahrten zumutbar ist, insbesondere wenn der beschädigte PKW nicht für berufliche Zwecke gebraucht wurde. In solchen Fällen kann stattdessen ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |