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Rücktrittserklärungen sind unwirksam, wenn der zugrundeliegende Gewährleistungsanspruch wegen Ablaufs der zweijährigen Verjährungsfrist ab Übergabe des Fahrzeugs bereits verjährt ist. Eine Herstellergarantie betrifft nur Ansprüche gegen das Hersteller-Unternehmen und ändert nichts an der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |