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Ein Geschädigter kann auf Totalschadensbasis abrechnen, wenn er aufgrund eines eingeholten Gutachtens darauf vertrauen durfte, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag. Die Berücksichtigung der Mehrwertsteuer beim Wiederbeschaffungswert richtet sich nach den gutachterlichen Feststellungen, auch wenn ein Vergleichsangebot einen anderen Mehrwertsteuersatz ausweist. Mietwagenkosten sind nur in der Höhe ersatzfähig, die nach der Rechtsprechung des zuständigen Gerichts als erforderlich gilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |