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Ein Käufer kann sich nicht auf die Vermutung des § 476 BGB berufen, wenn ihm eine fahrlässige Beweisvereitelung vorzuwerfen ist. Dies ist der Fall, wenn der Käufer das defekte Bauteil eines Gebrauchtfahrzeugs nicht sichert und damit dem Verkäufer die Möglichkeit nimmt, die Vermutung des § 476 BGB zu widerlegen, obwohl eine Begutachtung angekündigt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |