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Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei einem Leasingfahrzeug, das einen Totalschaden erlitten hat, beschränkt sich grundsätzlich auf die für die Ersatzbeschaffung notwendige Zeit. Wählt der Geschädigte den Abschluss eines neuen Leasingvertrages, kann er über die laut Gutachten erforderliche Wiederbeschaffungsdauer hinaus Ersatz für Mietwagenkosten nur unter besonderen Voraussetzungen verlangen, etwa bei schuldhaftem Verhalten des Schädigers oder der Versicherung. Zudem ist der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |