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Ein Brandschaden, der von einem mit Gas betriebenen Kühlschrank eines Wohnmobils ausgeht, das nach kurzer Fahrt abgestellt wurde, kann sich 'bei dem Betrieb' des Fahrzeugs im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG ereignen. Die Annahme eines fehlenden nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit einem Betriebsvorgang allein aufgrund eines Zeitraums von 90 Minuten zwischen Abstellen und Brandentstehung ist ebenso wenig ausreichend, wie die Beschränkung der Gefährdungshaftung auf Fahrzeugbestandteile, die für die Fortbewegung oder den Transport im Straßenverkehr erforderlich sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |