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Die Erklärung 'unfallfrei' beim Gebrauchtwagenkauf durch einen Kfz-Händler ist aus verständiger Sicht des Käufers so aufzufassen, dass der Händler eine gewissenhafte Ankaufüberprüfung vorgenommen hat und dafür einstehen will, dass keine unfallbedingten Vorschäden am Fahrzeug bestehen. Weist das Fahrzeug entgegen dieser Beschaffenheitsvereinbarung Unfallspuren auf, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |