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Ein Fahrzeug ist neuwertig, wenn es zum Unfallzeitpunkt eine Laufleistung von weniger als 1.000 km aufweist und erheblich beschädigt ist. Eine Feststellungsklage auf Neuwagenersatz ist zulässig, da ein Leistungsanspruch erst mit der tatsächlichen Anschaffung eines fabrikneuen Ersatzfahrzeugs entsteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |