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Ein Verteidigerverhalten, bei dem vom Verteidiger formulierte Erklärungen als wörtliche Rede des Betroffenen gekennzeichnet werden und verklausuliert einen Entbindungsantrag enthalten, stellt einen Missbrauch prozessualer Rechte dar, da es verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |