|
Eine Aufklärungsrüge erfordert ausdrückliche Beweisbehauptungen, konkrete Beweismittel, das erwartete Beweisergebnis und die Darlegung, warum sich die unterbliebene Beweiserhebung zugunsten des Beschwerdeführers ausgewirkt hätte. „PoliScanSpeed“ stellt weiterhin ein standardisiertes Messverfahren dar; pauschale Kritik daran ist nicht geeignet, Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung hervorzurufen. Maßgeblich für die Funktionsweise ist die Auslegung der Bauartzulassung durch die PTB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |