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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Beklagte zur Zahlung von Schadenersatz für Mietwagenkosten eines Ersatztaxis nach einem Verkehrsunfall verurteilt. Die Anmietung für 39 Tage wurde als erforderlich angesehen, da die Wiederbeschaffungsdauer des beschädigten Taxis 4 bis 6 Wochen betrug und der Taxibetrieb aufrechterhalten werden musste. Ein Abzug von 10% für ersparte Eigenkosten wurde als ausreichend und angemessen erachtet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |