|
Der erforderliche Herstellungsaufwand für Mietwagenkosten ist auf das begrenzt, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch für zweckmäßig und notwendig halten darf. Eine sofortige Anmietung eines Ersatzfahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten ist nicht erforderlich, wenn die Heimfahrt von der Werkstatt über eine kurze Distanz auch kostengünstig mit einem Taxi zurückgelegt werden kann. Für die Berechnung erforderlicher Mietwagenkosten ist das arithmetische Mittel aus Schwacke-Mietpreisspiegel und Fraunhofer-Marktpreisspiegel ("Fracke"-Berechnung) eine sachgerechte Schätzungsgrundlage. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |